Diana Böhm – Kohärentik, Heilpraktiker, Sportphysiotherapie, Osteopathische Anwendungen oder Naturheilverfahren (Bioressonanztherapie, Allergietherapie, Meridianarbeit, Heilmagnetismus, Chromotherapie, Homöopathische Beratungen, Krankengymnastik

Krankenkassenleistungen

Wenn physiotherapeutische Behandlungen von einem Arzt verordnet werden, werden die Kosten in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse  übernommen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen Vertragsarzt (Kassenarzt) handelt, ganz gleich ob Facharzt oder Hausarzt. Wir bieten Ihnen folgende Leistungen auf ärztlicher Verordnung an. 

Kostenübernahme für Physiotherapie

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden im Allgemeinen folgende physiotherapeutischen Leistungen übernommen. Hierbei handelt es sich um eine Auswahl der gängigsten verordnungsfähigen Therapieformen, die von den Krankenkassen bezahlt werden.

Eigenanteil (Zuzahlung)

Auf jedes Rezept muss ein Eigenanteil (Zuzahlung) erfolgen. Diese Zuzahlung geht direkt an die Krankenkasse und behält nicht Ihr Therapeut ein. Laut Sozialgesetzbuch (SGB V §61 V) gilt für gesetzlich krankenversicherte Patienten über 18 Jahren 10 Prozent der Behandlungskosten und zusätzlich 10 Euro pro Heilmittelverordnung.

Besteht die Möglichkeit auf eine Zuzahlungsbefreiung?

Grundsätzlich, kann man diese Frage mit „Ja“ beantworten. Das ein Patient keine übermäßigen finanziellen Belastungen durch seine Erkrankung tragen muss, dafür soll die sogenannte Belastungsgrenze sorgen.

Diese gilt jeweils pro Kalenderjahr. Die Bruttohaushaltseinnahmen des volljährigen Patienten sind für die Berechnung der Belastungsgrenze relevant. 2% der Bruttohaushaltseinnahmen dürfen die Eigenaufwendungen höchstens betragen. Zusammengerechnet werden alle erbrachten Eigenleistungen für Arzneien, Physiotherapeut, Zuzahlungen bei Aufenthalten im Krankenhaus, medizinische Hilfs- und Heilmittel, Kosten für häusliche Pflege und auch für Krankenfahrten, die im entsprechenden Kalenderjahr angefallen sind, um den finanziellen Aufwand festzustellen.

Bei chronischen Erkrankungen des Patienten. Die Grenze liegt sogar bei nur 1% der Bruttohaushaltseinnahmen, wenn der Patient an chronischen Erkrankungen leidet. Außerdem gelten die geringeren Belastungsgrenzen auch bei Patienten, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen.

Um eine Zuzahlungsbefreiung zu bekommen, muss der GKV-Versicherte mittels Quittungen seine relevanten Ausgaben gegenüber der Krankenkasse belegen, die im Kalenderjahr geleistet wurden. Außerdem sind Kassenpatienten verpflichtet einen Einkommensnachweis vorlegen.

Weitere Themen im Bereich Physiotherapie

Krankenkassenleistungen

Wenn physiotherapeutische Behandlungen von einem Arzt verordnet werden, werden die Kosten in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse  übernommen.

Privatleistungen

In unserer Praxis bieten wir Ihnen in einer angenehmen Atmosphäre eine therapeutische Rundumversorgung für Körper, Geist und Seele.

Präventionskurse

Neben unseren physiotherapeutischen Behandlungsmaßnahmen bieten wir zusätzlich auch ein breites Spektrum an Präventionskursen für Sie an.

Wissenswertes

Erfahren Sie mehr zu den Themen ärztlichen Verordnungen, unseren Gepflogenheiten bei der Vereinbarung von Terminen und unserem Hygienekonzept.